Impressum
Sandor Korodi
Fe-Ko Reinigung
7023,Zemendorf
Hauptstrasse 59
Tel.+4369919288752
[email protected]
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der FE-KO Rohrreinigung, Burgenland
1. Geltungsbereich
Für allen Werkverträge der FE-KO Rohrreinigung gelten die nachfolgenden AGB-Regeln.
Wir arbeiten ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Die Anwendung der Geschäftsbedingungen unseren Kunden benötigen unsere ausdrückliche Zustimmung. Dementsprechend werden die Geschäftsbedingungen den Kunden auch dann nicht anerkannt, wenn wir denen bei dessen Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Von unserer AGB abweichenden Vereinbarungen mit unternehmerischen Kunden benötigen unsere schriftliche Zustimmung.
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, berührt dies die Gültigkeit der verbleibenden Regelungen nicht. Die Bestimmungen - soweit es möglich und zulässig ist – sind geltungserhaltend zu reduzieren. In diesem Fall gilt solche Regelung als vereinbart, welche den ungültigen Bestimmungen am ehesten entsprichen.
2. Vertragspartner, Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt. Ein Dienstleistungsvertrag kommt mit uns erst nach Auftragsbestätigung zustande.
Der Kunde wird ausdrücklich hingewiesen, dass bei der Behebung von Verstopfungen - neben der Wegzeitpauschale und der Reinigungspauschale - bei der Verwendung der Inspektionskamera, bei einer elektromechanischen Reinigung, Druckreinigung bzw. Hochdruckreinigung weitere Kosten anfallen können, welche in der Reinigungspauschale nicht inbegriffen sind.
Wir verrechnen Notdienstzuschlag außerhalb der Geschäftszeiten; von Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr bis 07:00 am Folgetag sowie am Samstag bis 18:00 Uhr 50%, Samstag ab 18:00 Uhr, am Sonntag und an den Feiertagen 100%.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
- Notdienst Mo. – Fr. 18:00 Uhr – 7:00 Uhr: 50% Aufschlag
- Notdienst Samstag bis 18:00 Uhr: 50% Aufschlag
- Notdienst Samstag ab 18:00 Uhr und Sonn- und Feiertag: 100 % Aufschlag
3. Informationspflicht der Kunde
Der Kunde hat vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Kanalleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Störungsquellen und Gefahrenquellen sowie allen erforderlichen Angaben, welche bei der Auftragsausführung notwendig gewesen sind, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Wird der oben beschriebenen Mitwirkungspflicht nicht nach, ist auf die infolge falscher oder nicht erfolgten Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht als mangelhaft zu bewerten.
4. Preisgestaltung
Die Wegzeitpauschale wird bei allen Anfahrten verrechnet, auch dann, wenn auf Kundenwunsch oder wegen der technischen sowie örtlichen Gegebenheiten keine Kanalreinigung durchgeführt werden wird.
Bei der Kanalreinigung verrechnen wir eine Reinigungspauschale in der Höhe von EUR 149,00.
Alle Mehrleistungen benötigen die ausdrückliche Zustimmung der Kunden.
Wird eine elektronische Reinigung notwendig, verrechnen wir pro gereinigten Lfm. EUR 69,00 neben der Reinigungspauschale.
Wird bei der Kanalreinigung eine Druckreinigung erforderlich, wird zuzüglich einen Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 149,99 verrechnet.
Bei Verwendung der Inspektionskamera und/oder bei der Durchführung einer Hochdruckreinigung zahlt der Kunde je nach Leistung eine Pauschale in der Höhe von € 49,00.
- Arbeitszeit: Mo.-Fr. 7:00-18:00 Uhr
- An-und Abfahrt : 49 €
- Arbeits-, Einsatzpauschale: 149 €
- Inspektionkamera: 49 €
- Elektromechanische Reinigung mit Spirale: 69 €/ Lfm.
- Akku-Rohrreiniger mit 8mm Spirale: 199 €
- Wc verstopfungsbeseitigung mit Druckreiniger : 149 €
- Kanal Hochdruck Reinigung: ab 110 €
Preise sind ohne MwSt.!
Hinweis: umsatzsteuerbefreit – kleinunternehmer gem. § 6 abs. 1 z 27 ustg
5. Akzeptierte Zahlungsformen
Es stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Barzahlung
Kartenzahlung
Überweisung
6. Zahlungsverzug
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
Bei einem von Kunden verschuldeten Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Für zur Forderungseinbringung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung als Mahnspesen pro Mahnung einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 25,00.
7. Reklamationen
Etwaige Reklamationen sind schriftlich an die FE-KO Rohrreinigung zu stellen.
8. Gewährleistung und Garantien
Über die gesetzliche Gewährleistung reparieren wir kostenlos jeglichen Kanalverstopfungen, welche binnen 2 Wochen nach unserer Dienstleistung aufgetreten werden.
Wird eine solche Verstopfung durch einen neuerlichen Fehlverhalten der Kunde erstanden, ist diese neue Verstopfung nicht als kostenlosen Gewährleistungsfall anzusehen und demnach besteht der Anspruch der FE-KO Reinigung auf Bezahlung der Dienstleistung.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die FE-KO Reinigung, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Etwaige Verweisungen oder Weiterverweisungen bleiben außer Acht.
Zwischen Unternehmen ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt für Streitigkeiten zuständig.
Konsumenten dürfen nur beim Gericht ihres Wohnortes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsortes sowie Beschäftigungsortes geklagt werden.